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Überbautes Tor mit Torfahrt und Pforte aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Ständer des Tores ruhen auf Prellsteinen. Im Gefach über dem mit Kerbschnittbändern ornamentierten, leicht gebogenen Türsturz der Pforte befindet sich ein griechisches Kreuz, das sich zur Mitte und zu den Enden hin verbreitert. Die Mitte des Kreuzes zeigt ein Radbild mit Sechsstern, der Kreuzstamm am unteren Ende einen Knauf. Das Tor ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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