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Vollständig erhaltene Fachwerkhofreite mit giebelständigem, zweigeschossigem Wohnhaus, linksseitig angefügtem Hüttenberger Tor und Nebengebäuden. Markant an der Ecke gelegen, hat die weit in die Tiefe geführte Hofanlage des 18. Jahrhunderts wichtige Überleitungsfunktion zum südlichen Teilabschnitt der Schulgasse. Das Wohnhaus zeigt an seiner Giebelseite einen Geschossüberstand und wahrt die bauzeitlichen Fensterpositionen. Die Hofanlage ist aus städtebauliche und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |