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Zweigeschossiges, auffällig schmales verputztes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts, an einem nach Süden abzweigenden Arm der Straße gelegen. Neben seiner bauzeitlichen Fensteranordnung und dem das hohe Baualter bestätigenden steilen Dach ist ein verputzter Sockel mit Ziegelimitat erhalten. Das Wohngebäude wird durch einen schmalen Anbau in den Hof hinein verlängert, der Hof wird durch eine querstehende Scheune abgeschlossen. Die gesamte Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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