Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fachwerkhofreite mit einem Wohnhaus aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, das über eine zweiläufige Freitreppe mit einfachen Eisengeländern vom Hof aus erschlossen wird. Der Hof ist von einem Hüttenberger Tor mit Torfahrt und eingeschnittener Pforte zur Straße hin abgeschlossen. Das Wohnhaus fällt durch sein hohes, steiles Dach und den stark gestuften Bruchsteinsockel auf und zeigt die bauzeitlichen Fensteranordnung, was auf ein weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge hindeutet.
Die Hofanlage einschließlich des Tores ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |