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Nahezu vollständig verkleidetes, großvolumiges Fachwerkwohnhaus des späten 17. oder frühen 18. Jahrhunderts, das in der Blickachse mit dem gegenüber einmündenden Wiesenweg steht und einen Bogen der Untergasse mit nach Osten zurückspringender Bebauung markiert. Die stark dimensionierten Fachwerkhölzer im Obergeschoss zeigen weit geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln am Eck- und Bundständer. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |