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Im Bogen der Untergasse gelegen, zeigt das im 19. Jahrhundert errichtete, eingeschossige Gebäude eine einfache, klar gegliederte Fachwerkkonstruktion. Es hat einen rechteckigen Grundriss, besitzt einen kleinen separat verdachten Anbau an der Rückseite und liegt mit der Giebelseite direkt an der Straßenflucht. Sein pyramidal verdachter, mit einem Knauf versehener Schlauchturm hat einen quadratischen Grundriss und einen zweigliedrigen, verschieferten Schaft. Der kleine, ortshistorisch bedeutende Gemeinschaftsbau ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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