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Das aus mehreren Teilbauten bestehende, unter einem großflächigen Dach zusammengezogene Eckgebäude prägt die vor ihm gelegene platzartige Straßensituation und markiert zugleich den Übergang zu dem nach Westen abgehenden Teilabschnitt der Straße. Hauptmerkmale des in seinem Kern im 18. Jahrhundert errichteten, zweigeschossigen, verputzten Fachwerkgebäudes sind die unregelmäßige Fenstergliederung, die in ihrer Anordnung auf jeweils unterschiedliche bauhistorische Abschnitte hinweisen und die überbaute Toranlage an der Hauptseite. Das raumgreifende, das bauliche Umfeld dominierende Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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