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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts mit sorgfältig gemauertem Werksteinsockel und Ziegelwand an der nördlichen Traufseite. Das Haus zeigt ab dem Obergeschoss einfaches, symmetrisches Fachwerk mit leicht gebogenen Streben und Kopfwinkelhölzern. Bemerkenswert ist das links angesetzte überdachte Tor mit Torfahrt und rechtwinklig angesetzter Pforte. Das Feld über der Pforte zeigt eine symmetrische Gliederung mit rautenförmigen Auslassungen. Gebäude und Tor sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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