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Hofreite aus dem Jahre 1769 mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, das den Raumabschluss des gegenüber liegenden Platzes bildet. Das symmetrische Fachwerk des Obergeschosses wird von Streben mit gegenläufigen Fußbändern sowie Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln an den Eckständern geprägt. Eine Inschrift auf der Schwelle lautet: "ICH ERHARD DORMER UND MIT MIR MEINE EHELICHE HAUS FRAU ANNA ELISABETH HABEN DIESEN BAU DURCH GOTTES HILFE UND BEISTANT AUF RICHTEN LASSEN DEN 15. TAG AUGUST 1769 DERWERCKMEISTER IST GEWESEN PFILIPUS SEIP VON BIRKLAR 1769." Das Gebäude ist einschließlich des jüngeren Anbaus und der überdachten Toranlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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