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Das relativ breite, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist verputzt, das rechts angefügte Tor ist überbaut. Die Geschossüberstände des Wohnhauses sowie die Größe und Position der Fenster deuten auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert. Das Dach wurde, wie die hölzernen Konsolstützen erkennen lassen, im 19. Jahrhundert verändert. Einschließlich der überbauten Toranlage ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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