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Das wohl im 18. Jahrhundert entstandene giebelständige Fachwerkwohnhaus, an das rechts ein überbautes Tor anschließt, erhielt wohl im 19. Jahrhundert die Fenster betonende Schmuckelemente. Bemerkenswert sind die hölzernen, teils mit gedrechselten Zierelementen geschmückten Fensterbekrönungen, die geschweiften, mit Konsolen versehenen Zierstücke unterhalb der Fensterbänke und die profilierten Bügen, die das weit vorspringende Dach abstützen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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