Mittelstraße 2, Grundriss
Mittelstraße 2, Ansicht von Turm und Kirche aus nördlicher Richtung
Mittelstraße 2, Blick auf Altar, Kanzel und Orgel
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Birklar
  • Mittelstraße 2
  • Im Ort
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 353, 354, 355/3

An der Stelle einer mittelalterlichen Kapelle, einer Filialkirche der Pfarrei Muschenheim, die ab 1316 Pfarrkirche war und um 1680 wieder mit der Pfarrei Muschenheim verbunden wurde, entstand 1819 ein Neubau. Er wurde auf dem alten Kirchhof aus den Materialien der durch die Gemeinde Birklar aufgekauften Arnsburger Klosterbibliothek, die 1755 als Eckbau des neuen Konventgebäudes errichtet worden war, erbaut.

Es handelt sich um einen zweigeschossigen, quadratischen Saalbau von 3x3 Achsen mit Mansarddach in einfachen klassizistischen Formen, der mit seiner Eingangsseite genau auf die vorgegebene Achse der Hundsgasse ausgerichtet ist. Einziger Schmuck ist das schlichte, mit profilierten Laibungen versehene, von einem Segmentbogen überfangene Hauptportal, das in den schwach ausgeprägten Mittelrisalit auf der Südseite integriert wurde. Ihm gegenüber auf der Nordseite steht der quadratische Turm, der einen verschieferten, zweigeschossigen Aufbau mit kuppelförmiger Haube trägt.

Auch das Innere der Kirche ist auffallend schlicht und entspricht der protestantischen Vorstellung einer Predigtkirche. Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die klare Ausrichtung des Raumes und der Bestuhlung auf die drei Prinzipalstücke, Altar, Kanzel und Orgel, die unter Einbeziehung der mit Fenstern versehenen Sakristeiwand im Norden übereinander angeordnet erscheinen. Bemerkenswerte Details sind die abgerundete Orgelempore, die 1820 von Bürgy erstellte wertvolle Orgel und die dreiseitige, auf hölzernen Pfeilern errichtete Männerbühne. Einschließlich der teils erhaltenen Mauereinfriedung und des Aufganges ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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