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Das giebelständige, mit einem Bruchsteinsockel ausgestattete Fachwerkwohnhaus, dessen Untergeschoss massiv verändert wurde, wahrt im Obergeschoss das Fachwerk der Erbauungszeit. Bemerkenswert ist der steile Giebel, die umlaufenden profilierten Füllhölzer und die einfachen mit Halsriegeln versehenen "Mannfiguren" an den Ecken und an zentraler Stelle auf der Traufseite. Wichtig ist auch die Schnitzinschrift in der Schwelle. Sie lautet: "HEUTT AM DEN 20. TAG MAI IST DIESER BAU AUFGERICHT WORDEN DURCH JOHANN KONRAD KRAUSCH DURCH BEIDE WERCKMEISTER HENRICH SCHIER UND PHILLIP VON SEIPPACH IM JAHR ANNO...". Es folgt die aufgemalte, offensichtlich erst nachträglich angebrachte Jahreszahl "1635". Falls diese Datierung zutrifft, wäre das Haus das älteste im Dorf. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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