Mittelstraße 22
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Birklar
  • Mittelstraße 22
  • Rüthchesgärten
  • Mittelstraße 24
Schule
Flur: 1
Flurstück: 42/3, 42/4, 556

Die laut einer Gedenktafel 1905/1906 von der Gemeinde erbaute Schule liegt leicht erhöht und bildet am nördlichen Ortseingang, der durch die Straßenbezeichnung als „Licher Pforte" belegt ist, einen dominanten Raumabschluss. Das hoch emporragende, stattliche Jugendstilgebäude, dessen Gesamtwirkung in erster Linie auf die Materialvielfalt wie Klinker, Putz, Fachwerk und Biberschwänze, zurückzuführen ist, hat eine komplizierte Um- und Aufrissgestaltung. Besonders beeindruckend ist die Vielfalt der Giebel- und Fensterformen, die separat verdachten, differenziert gestalteten Vorbauten und die variationsreiche, auf Fernwirkung zielende Dachgestaltung. Einschließlich der hohen, an der Ecke markant gerundeten Mauereinfriedung mit Werksteinsockel, Ziegelaufbau mit hölzernen Zaunaufsätzen, und des in die Einfriedung integrierten Gedenksteines (Inschrift: „DEM ANDENKEN DER TEILNEHMER VON BIRKLAR AN DEN FELDZÜGEN VON 1866, 1870/71 UND 1900 IN CHINA, GEWIDMET DURCH FREIWILLIGE GABEN") ist die Schule aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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