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Dominantes, den Straßenraum prägendes Gebäude mit rechtsseitigem Anbau. Das große, giebelständig zur Straße orientierte Gebäude wurde vermutlich im frühen 20. Jahrhundert weitgehend in Fachwerkbauweise errichtet. Es zeigt sich heute weitgehend verputzt und im Giebel verkleidet, bis auf den an der Gebäudeecke im Obergeschoss befindlichen Fachwerkerker, der drei nur durch Ständer getrennte hochrechteckige Fenster zur Straßenseite hin aufweist. Die verputzten Wandflächen zeigen im Obergeschoss die bauzeitlichen Fenster, im Dachgeschoss wiederholt sich die Gruppierung von drei Fenstern. Die zur Seitengasse hin ausgerichtete Traufseite wird im Dach durch eine große Dachgaube betont.
Das Hüttenberger Tor mit gesonderter Pforte ist mit einem breiten Anbau überbaut, der ebenfalls im Satteldach eine breite Gaube aufweist. Die gesamte Hofanlage ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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