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Traufseitig zur Straße ausgerichtete Hofanlage mit überbautem Tor. Die breite Straßenansicht zeigt sich heute mit einem durchlaufenden Satteldach, bestand jedoch ursprünglich aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus und einem rechtsseitig angefügten Anbau, der das Hüttenberger Tor mit gesonderter Pforte und schlichter Stabfüllung im darüber liegenden Gefach überbaut. Das vollständig verputzte Wohnhaus ist durch zwei Fensterachsen gegliedert, zwei zum Fensterpaar zusammengefasste Fenster befinden sich mittig über der Tordurchfahrt. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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