Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Wohnhaus und Torbau einer Hofanlage. Das giebelständige, zur Zeit vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus wird durch zwei eng zusammenstehende Fensterachsen gegliedert und ist aufgrund der fehlenden Geschossauskragung sowie der flachen Dachneigung in das frühe 19. Jahrhundert zu datieren. Das traufständige, zweigeschossige Torhaus überbaut ein Hüttenberger Tor mit gesonderter Handpforte, die mittels gebogener Winkelhölzer rundbogig abschließt. Das darüber liegende Feld ist durch oben und unten spitz zulaufende, hell gefasste Stäbe gegliedert. Die für Eberstadt typische Hofanlage ist aus orts- und baugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |