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Traufständiges, breit gelagertes Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Das über einem Sandsteinsockel errichtete Gebäude überbaut in seiner linken Gebäudehälfte ein Hüttenberger Tor mit separater Pforte. Die Fassade war bauzeitlich vollständig verputzt, wie sich an dem rein konstruktiven Fachwerkgefüge aus schmalen Hölzern mit unregelmäßig gebogenen Streben ablesen lässt. Die hohen Fenster sind im rechten Gebäudeteil zu vier Achsen positioniert, zwei Fenster befinden sich mittig über dem Tor. Das von einem flach geneigten Walmdach abgeschlossene, breite Gebäude ist einschließlich seiner den Hof vollständig umbauenden Nebengebäuden aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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