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Das über einem außergewöhnlich hohen Bruchsteinsockel errichtete Fachwerkgebäude befindet sich in straßenraumprägender Position in der Straßenbiegung der Butzbacher zur Arnsburger Straße. Das zur Zeit vollständig verputzte Gebäude ist an seiner Giebelseite symmetrisch durch drei Fenster im Erdgeschoss, zwei weit auseinander liegende Fenster im Obergeschoss und ein mittig zusammen gezogenes Fensterpaar im Giebel gegliedert. Größe und Anordnung der Fenster, sichtbare Balkenköpfe der Rähmhölzer bzw. des Mittelunterzuges im Obergeschoss lassen den weitgehenden Erhalt des bauzeitlichen Fachwerkgefüges erwarten. Das dominante Wohngebäude ist einschließlich des sich rechts anschließenden Hüttenberger Tores aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |