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Das hoch aufragende, giebelständig zur Straße ausgerichtete Gebäude wurde 1748 vom Arnsburger Abt Peter Schmitt aus Rockenberg errichtet. Es ist als Fachwerkgebäude über einem Erdgeschoss aus Bruchsteinmauerwerk erbaut und wird von einem hohen Satteldach mit Teilwalm abgeschlossen. Wichtige Gliederungselemente des vollständig verputzten Gebäudes sind die drei symmetrisch angeordneten Fensterachsen in beiden Vollgeschossen und der mittig gelegene, mit flachbogigen Sandsteinlaibungen ausgestattete Kellereingang. Das Gebäude ist nicht zuletzt wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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