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Das schmale, mit einem Sockel ausgestattete Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts weist im Obergeschoss symmetrisches Fachwerk mit weit ausgreifenden, gebogenen Streben und gegenläufigen Fußstreben sowie am Giebel profilierte Quergebälke auf. Es trägt in der Schwelle die Inschrift: „DIESEN BAVW HABEN AVF RICHTEN LASEN BEITE EHELEVTH IOHANNES STAVP VND FERONICA DURCH BEITE WM G SCHMIT V C LOT 1716 DEC". Das Giebelfeld ist durch geschwungene Streben in den Brüstungsfeldern gestaltet, die im mittleren Feld direkt in die das Fenster rahmenden Ständer münden. Zusammen mit dem links angesetzten Tor mit Torfahrt und Pforte ist die Hofanlage aufgrund ihrer exponierten Lage an der Ecke einer gassenartigen Einfahrt aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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