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Die Hofreite schließt im rechten Winkel an die Hofanlage Butzbacher Straße 13 an und begrenzt auf diese Weise die platzartige Straßenerweiterung nach Süden. Sie besteht auf der Straßenseite aus einem giebelständigen Wohnhaus und einem rechtsseitig angeschlossenen, zweiteiligen Torbau. Es handelt sich um ein 1746 erbautes, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkhaus mit Sockel, das durch zwei Fensterachsen symmetrisch gegliedert ist und von einem steilen Satteldach abgeschlossen wird. Die breite Toranlage besteht aus einer durch gebogene Kopfbänder segmentbogig abschließenden Torfahrt und einer rundbogig ausgebildeten separaten Pforte. Die gesamte Hofanlage einschließlich Tor ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |