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Die insgesamt aus sieben Gebäuden bzw. Gebäudeteilen bestehende Hofreite liegt in stark exponierter Ecklage an der Kreuzung zum Gambacher Weg. Sie wirkt aufgrund ihrer differenzierten Dach bzw. Giebelabfolge besonders raumbildend und ortsbildprägend. Ihr Wohnhaus, ein zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit leicht überstehendem Obergeschoss, stammt, glaubt man dem Bericht über den Fund eines datierten Balkens, im Kern noch aus dem Jahre 1600 und wäre damit das älteste erhaltene Gebäude in Eberstadt. Es liegt zusammen mit seinen rückwärtig angefügten Anbauten traufseitig zur Butzbacher Straße und bietet mit seinem Giebel und dem halbrund abschließenden, von einer Bruchsteinmauer eingefassten Vorgarten eine markante Vorderansicht. Besondere städtebauliche Wirkung kommt auch der Giebelwand des westlichen Nebengebäudes und dem hölzernen Hoftor zu. Letzteres stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und gehört zum Typus mit Torfahrt und gesonderter Pforte. Es hat nasenbesetzte Winkelbänder an der Pforte und wahrt ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz als Gefachfüllung. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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