Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hüttenberger Hoftor mit separater Handpforte. Die Tordurchfahrt ist durch gebogene Kopfbänder segmentbogig nach oben abgeschlossen, die Handpforte ist durch ein Fachwerkwandstück mit waagerechten Riegeln um einiges vom Tor abgesetzt. Der Türdurchgang wird durch abgerundete Kopfwinkelhölzer zu einem rundbogigen Abschluss mit mittiger Nase ausgebildet, das darüber liegende Gefach ist durch ein Kreuz in vier Felder geteilt, die wiederum durch Eckwinkel zu rautenförmigen Öffnungen verengt werden. Die aufwändig gestaltete Toranlage ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |