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Breites zweigeschossiges verputztes Fachwerkwohnhaus über verkleidetem Sockel. Das vermutlich bereits im 18. Jahrhundert errichtete Wohnhaus wurde nachträglich, vermutlich im 19. Jahrhundert, verbreitert und erhielt ein neues Satteldach mit Dachüberstand und sichtbaren Pfettenköpfen auf profilierten Bügen. Die ursprünglich zweiachsig gegliederte Giebelansicht erhielt nach ihrer Erweiterung rechts zwei weitere Fensterachsen, die jedoch näher zusammen gerückt sind. Das Gebäude ist aufgrund seiner interessanten Baugeschichte einschließlich der anschließenden Nebengebäude sowie der rückwärtigen Scheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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