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Fachwerkhofreite in ortsbildprägender Ecklage. Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus auf einem gestuften Sockel wurde vermutlich im 18. Jahrhundert errichtet. Es ist vollständig verputzt und giebelseitig durch zwei Fensterachsen gegliedert. Rückwärtig schließt sich ein Nebengebäude an, das eine bauliche Verbindung zur rückwärtigen Scheune hat. Die Straßenansicht wird durch einen den Hofraum nach Süden hin abschließenden Fachwerkbau sowie das überbaute Tor geprägt. Beide Gebäudeteile sind unter einem flach geneigten, traufseitig zur Straße ausgerichteten Satteldach zusammengefasst. Die Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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