Steinstraße 9
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Eberstadt
  • Steinstraße 9
Flur: 1
Flurstück: 229/1

Der traufseitig zur Straße orientierte Fachwerkbau entstand in seiner jetzigen Form durch das Zusammenwachsen mehrerer, nacheinander entstandener Gebäudeteile. Der älteste ist der vordere, rechte, zweigeschossige Bauteil, der vermutlich ursprünglich giebelständig war. Charakteristische Merkmale sind hier der Sockel, die in beiden Geschossen paarweise angeordneten Fenster und besonders die fein profilierten Balkenköpfe und Füllhölzer, die sich auch noch im vorderen Abschnitt der nördlichen Traufseite fortsetzen. Das hier sichtbare Fachwerk hat zwei durchlaufende Riegelbänder und schließt mit einer "Mannfigur" ab, deren Kopfhölzer mit Schnitzereien in Blumenmotiven verziert sind. Ein zweiter Bauabschnitt mit jüngerem Fachwerk, geprägt durch geschosshohe Streben, schließt sich nach hinten an. Noch jünger ist das überbaute Tor, das sich straßenseitig an den ursprünglichen Bau anschließt und durch das durchgehende, weit vorspringende Dach mit diesem verbunden ist. Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das Gebäude mit Tor und Torbau Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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