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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit traufseitig anschließendem überbautem Tor und Nebengebäude. Das mit einem Sockel ausgestattete Haus, dessen Fensteröffnungen auf der Vorderseite zwei Achsen bilden, zeigt im Erdgeschoss ein schlichtes Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben, das von einem mehrfach profilierten Quergebälk mit einer Inschrift, von der nur ein Bruchstück erkennbar ist, abgeschlossen wird. Der Textausschnitt lautet wahrscheinlich "1610 DEN 19 DEZEMBER" und belegt somit, dass es sich um eines der ältesten Häuser Eberstadts handelt. Das Obergeschoss ist durch leicht gebogene Streben mit Kopfwinkelhölzern geprägt, die an den Eckständern ansetzen. Zusammen mit dem links angebauten Torhaus, dessen Durchfahrt von einem hohen Andreaskreuz betont wird und über dessen Handpforte die Datierung "1888" angebracht ist, wird das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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