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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit rechts angefügtem Hüttenberger Tor. Das auf einem Sockel errichtete Gebäude, das auf der Traufseite einen Geschossüberstand erkennen lässt, ist mit Ausnahme des mehrfach profilierten Quergebälks verputzt. Letzteres enthält folgende Inschrift: "DIESEN BAV HABEN AVFRICHTEN BEIDE EHLEVT LASEN PETER MOLLER VND ANNA KATHARINA DURCH DEN WERKM WILHELM HOF VON LICH 1715 DEN 27 TAG IVLI". Die Giebelfassade ist durch zwei eng zusammenstehende Fensterachsen gegliedert, im Dachgeschoss findet sich ein außermittig angeordnetes Fenster. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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