Sachgesamtheit Bergermühle
Sachgesamtheit Bergermühle, rückwärtige Scheunenfassade
Sachgesamtheit Bergermühle, Hofeindruck nach Westen
Sachgesamtheit Bergermühle, Gebäude am Mühlbach, Südansicht
Sachgesamtheit Bergermühle, Hofeindruck nach Osten, Scheune und Wirtschaftsgebäude
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Kloster Arnsburg
  • Bergermühle 9
  • Wetter
  • Mühlbach
  • Hainfeld
  • Bergermühle
Sachgesamtheit Bergermühle
Flur: 1
Flurstück: 100, 40, 41, 44/2, 99

Südwestlich des Klosters bzw. unterhalb des erhöht gelegenen Hainfeldes, auf dem nach neueren Ausgrabungsergebnissen die Burg der Herren von Arnsburg stand, liegt am rechten Ufer der Wetter die Bergermühle. Als ehemalige Besitzung des Konvents stand sie bis zu dessen Auflösung (1803) unter klösterlicher Verwaltung. Sie kam dann in den Besitz der Grafen von Solms-Laubach, die sie in der Folgezeit einer Reihe von Pächtern zur Bewirtschaftung überließen.

Nachdem die Mühle im Zuge des Dreißigjährigen Krieges zerstört worden war, wurde sie ab 1649 wieder aufgebaut und im Laufe des 18. Jahrhunderts mehrfach verändert.

Wichtigstes Gebäude der schmal ansetzenden, nach Osten breiter werdenden Hofanlage ist das rechts des Zufahrtsweges gelegene Wohnhaus. Es handelt sich um ein im Erdgeschoss massives, rechteckiges Gebäude mit Fachwerkobergeschoss und Halbwalmdach, das in der jetzigen Form um 1730 entstanden sein dürfte. Der sich nach Osten anschließende Hof ist allseitig von Gebäuden gerahmt. Wichtige Akzente, vor allem durch die gestaffelte Abfolge ihrer Dächer, setzen die zwei- und eingeschossigen Fachwerknebengebäude der Südseite, ein in den Hof vorspringendes, zweigeschossiges Nebengebäude auf der Nordseite und die den Hofraum nach Osten abriegelnde, voluminöse Fachwerkscheune, die nach Süden hin durch einen massiven, eingeschossigen Anbau erweitert ist. Einschließlich der vollständig erhaltenen Hofpflasterung und der beiden außerhalb des Hofes gelegenen Kelleranlagen, die in den nach Norden ansteigenden Hang integriert sind, ist die Mühle aus geschichtlichen und technischen Gründen schützenswert im Sinne einer Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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