Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Brauhausgasse 2-8
Buchegasse 1-7
Erbsengasse 2
Honzgasse 1-17, 2-12
Hungener Pforte 1
Licher Pforte 1-15, 2-12
Lugge 1-7, 2-8
Oberstraße 1-39, 2-34
Reichgasse 1-27, 2-14
Schwan 1-7
Schulschwan 1-3, 2-4
Weidegasse 1-21, 2-22
Der historische Ortskern von Langsdorf ist bis heute durch die im Westen, Süden und Osten ringförmig verlaufenden Gassen klar umrissen. Parallel zu diesem aus Schwan, Erbsengasse und Brauhausgasse gebildeten Ring verlief einst die alte Befestigung, die aus einem umlaufenden Haingraben und vermutlich auch aus Mauern bestand. Hauptachse dieses fast quadratischen Kerns, der erst nachträglich nach Nordwesten (Birklarer Straße, Licher Pforte), Norden (Aherweg, Buchegasse) und Süden (Hungener Pforte) erweitert wurde, ist die von Süd nach Nordwest in weitem Bogen verlaufende Oberstraße, die bis 1839 von der Licher Pforte im Norden und von der Hungener Pforte im Süden abgeschlossen wurde. Integrierende Bestandteile des historischen Grundrisses sind eine nach Westen (Schulschwan) und drei nach Osten von der Oberstraße abgehende Seitengassen. Während die Weidegasse und die Honzgasse parallel zu einander verlaufen und im rechten Winkel in die Oberstraße einmünden, ist die Reichgasse schräg nach Nordosten gerichtet. Schwerpunkte der insgesamt schützenwerten, in Teilbereichen stark verdichteten Bebauung sind vor allem die wertvollen Fachwerkbauten der Reichgasse, die aus der Kirche und dem Rathaus gebildete Gebäudegruppe an der Kreuzung Oberstraße / Schulschwan / Weidegasse und der im Westen gut erhaltene Scheunenkranz entlang des einstigen Haingrabens. Einschließlich der aus dem 19. Jahrhundert stammenden Bebauung an der nach Lich führenden Ausfallstraße (Licher Pforte 1 bis 15 bzw. 2 bis 12) ist die mit Ausnahme des niedergelegten Herrenhauskomplexes (Oberstraße 8 und 10) fast vollständig in ihrer Binnenstruktur erhaltene Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |