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Fachwerkwohnhaus mit rückwärtigem Scheunenteil an der Ecke zur Honzgasse. Das zur Brauhausgasse giebelständige Gebäude hat einen gestuften Bruchsteinsockel, ein umlaufendes Quergebälk mit profilierten Schwellen und kräftige Eckständer, die im Obergeschoss mit geschwungenen Streben und kurzen Gegenstreben ausgestattet sind. Die Traufseite zeigt einen mittig angeordneten, heute zugesetzten Eingang, der rundbogig abschließt. Bedeutend ist die auf der Rückseite sekundär angebrachte, im Oberlicht 1841 datierte, zweiflügelige Rahmen-Füllungs-Tür. Das linke Türblatt, 73 cm breit und mit schwenkbarem Oberteil ausgestattet, ist mittels Angeln an den säulenförmig gestalteten Ständer angehängt, das rechte, 43 cm breit, kann nur im Zusammenhang mit jenem geöffnet werden. Außergewöhnlich sind auch die Verzierungen: Die oberen Felder zeigen je eine eingemittete, geschnitzte Fächerrosette und als Begleitzierat vier auf die Ecken verteilte Tulpenmotive, die unteren je eine in flachem Relief ausgeführte Kelchform. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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