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Das traufseitig zur Erbsengasse gelegene zweigeschossige Gebäude, das bis 1934 Synagoge war und jetzt als Wohnhaus dient, entstand 1866, d.h. 14 Jahre nach dem sog. „Judenkrawall", in dem die Langsdorfer Juden, die ihnen verfassungsmäßig zustehende Gleichbehandlung in der Gemeinde durchzusetzen versuchten. Das massive Gebäude mit rechteckigem Grundriss und Sockel zeigt kaum noch Spuren, die auf seine einstige Funktion hindeuten. Bemerkenswert sind die Ecklisenen, die in das Gesims des Ortgangs am Giebel übergehen und das weit vorspringende Dach, das auf der Giebelseite von hölzernen Konsolen abgestützt wird. Zusammen mit der Bruchsteinmauer, die das Anwesen nach Westen hin abschließt und dem niedrigen Fachwerkanbau im Osten ist das Gebäude, an dem seit 1984 eine Gedenktafel angebracht ist, aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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