Oberstraße 15
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
Langsdorf
  • Oberstraße 15
Flur: 1
Flurstück: 88

Das giebelständige, im Erdgeschoss massiv erneuerte Fachwerkwohnhaus wird von reich verziertem, regelmäßig gegliedertem Fachwerk bestimmt. Es ist an der Hauptansichtsseite vollkommen symmetrisch ausgebildet und wahrt als zentrales Motiv im ersten Obergeschoss ein vierteiliges Fensterband mit aufwändig gestalteten Brüstungsfeldern. Hier finden sich, von Feuerbockmotiven gerahmt, links eine Brettfüllung mit doppelter Kreisform im Zentrum und Herzformen an den Ecken und rechts ein vom Kreis überlagertes Andreaskreuz, dessen Mittelfläche von symmetrisch angeordneten Herzen eingenommen wird. Wichtige Gestaltungselemente des Obergeschosses, das im vorderen Teil der Traufseite in ähnlicher Weise mit zwei Feuerböcken als Brüstungszier fortgeführt ist, sind weiterhin die auf der Kante säulenförmig beschnitzten Eckständer mit Spiralbändern oben und unten, die volutenförmig verzierten Kopfhölzer und die weit gespreizten, kräftigen Streben. Vollkommen symmetrisch ist auch der Aufbau des horizontal in zwei Zonen unterteilten Giebelfeldes. Während im obersten Abschnitt ein zentrales Rautenmotiv von genasten Kurzstreben flankiert wird, zeigen sich in der unteren Zone, ebenfalls achsial aufeinander bezogene nach innen gerichtete Streben mit herzförmig verzierten Kopfwinkelhölzern sowie zwei ornamental gestaltete Zierbretter. Besonders wertvoll sind auch die drei an den profilierten Quergebälken angebrachten Inschriften. Sie lauten: "HENRICH ROTH DEMVTH, EHELEVT ANNO 1663" (oben), "AVXILIO DEI CHRISTOPHORI ET ERNST GEORGI KANGIESERI PER SVMPTVS ET PECCVNIAM HANC DOMVM AEDIFICATAM CERNIS" (Mitte) und "DVRCH GOTTES HILFE VND BEYSTANT DVRCH DES MEISTERS FLEISIGE HAND VND DVRCH VNSER KOST VND GELD IST DIESER BAVW HIEHER GESTELT" (unten). Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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