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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage an der Ecke Weidegasse bzw. gegenüber dem Rathaus. Das barocke, wohl aus dem 17. Jahrhundert stammende Gebäude wahrt, wie die kräftigen Überstände auf der Giebel- und Traufseite belegen, das ursprüngliche Fachwerk der Erbauungszeit. Auch der steile,von einem Krüppelwalm abgeschlossene Giebel, der ebenfalls weit vorsteht, und das Hervortreten der obersten Giebelzone deuten auf ein intaktes Fachwerkgefüge. Das linksseitig erweiterte Gebäude, das einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild liefert, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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