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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Das von einem gestuften Sockel unterfangene Gebäude weist im Untergeschoss unregelmäßiges Fachwerk mit doppelt geschwungenen Streben links und geschosshohen einfach geschwungenen Streben rechts auf. Über dem plastisch ausgebildeten Quergebälk, das aus den sichtbaren Balkenköpfen, gerundeten Füllhölzern und einer profilierten Schwelle aufgebaut ist, erhebt sich das Obergeschoss mit regelmäßigem, fast symmetrisch ausgebildetem Fachwerk. Charakteristische Merkmale sind hier die geschwungenen Streben mit Kopfhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern an den Eckständern und eine zentrale, vollständig ausgebildete "Mannfigur". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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