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Zwischen den Einmündungen der Reichgasse und der Honzgasse liegt das mit seiner Giebelseite zur Oberstraße orientierte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus. Es handelt sich um einen Rähmbau der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, dessen Giebelfront in erster Linie durch einen separat verdachten, eingeschossigen Erkervorbau charakterisiert wird. Wichtige Merkmale des Gebäudes sind weiterhin die plastisch herausgearbeiteten Quergebälke, die Strebefiguren mit Halsriegeln, Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben, die rautenförmigen Brüstungsfiguren und die genasten Zierstreben. Das rechtsseitig durch einen Wirtschaftsteil mit abgeschlepptem Dach erweiterte Gebäude ist wegen seines vollständig erhaltenen Fachwerks aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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