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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, an das sich links eine langgezogene Toranlage mit Torfahrt und separater Pforte anschließt, wurde 1703 errichtet. Prägender Bestandteil der Fassade ist der rechtsseitige, von geschweiften Bügen gestützte, eingeschossige Erker mit Satteldach und profilierter Schwelle, die folgende Inschrift zeigt: „ANNO 1703 DEN 30. MAHI IST DIESER BAW AUFGERICHT, IST BAW HERR GEWEST, JOHANN JACOB KOEHLER" Die geschwungenen Streben mit Kopfhölzern an den Eckständern des Obergeschosses sowie den Bundständern des Dachgeschosses verfügten ehemals auch über Halsriegel. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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