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Fachwerkhofreite im Inneren eines Baublocks, die über einen nach Süden von der Weidegasse abzweigenden Zugang erschlossen ist. Eine weitere Verbindung besteht durch einen schmalen Gang zur Erbsengasse hin. Vom Straßenraum zurückgesetzt tritt einzig die rechtsseitig an das Wohnhaus anschließende, ebenfalls über einem flachen Bruchsteinsockel errichtete Tordurchfahrt in Erscheinung, über der sich ein verschiefertes, zweiachsiges Obergeschoss erhebt. Die vermutlich im 18. Jahrhundert errichtete Dreiseitanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |