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Das giebelständige, über einem Sockel errichtete Fachwerkwohnhaus liegt an einer nach Süden gerichteten, kleinen Sackgasse. Sowohl die Giebelschwelle als auch die Schwelle des umlaufend auskragenden Obergeschosses sind profiliert. Eine Inschrift auf der Schwelle zum Obergeschoss lautet: "ANNO 1711 DEN 22. TAG HAT KONRAD MEIER + CATHARINA SEN HAUS FRAU DIESEN BAU AUFGERICHT MIT MEISTER BAU". An den Eckständern des Obergeschosses bilden geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln die einzige Betonung. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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