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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf einem Bruchsteinsockel mit hofseitigem Eingang. Die profilierte Schwelle des leicht auskragenden Obergeschosses sowie die weit geschwungenen Streben an den Eckständern, die im Obergeschoss mit Kopfwinkelhölzern und teilweise mit Halsriegeln und gegenläufigen Fußstreben versehen sind, verweisen auf eine Bauzeit im 17. Jahrhundert. An der Traufseite befindet sich im Obergeschoss eine Mannfigur, der hofseitige Eckständer des Erdgeschosses ist V-förmig beschnitzt. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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