Braugasse ab Unterstadt nach Westen
Hintergasse nach Südwesten
Kirchgasse ab Braugasse nach Osten
Seelenhofgasse ab Hintergasse nach Norden
Hüttengasse ab Kirchgasse nach Osten
Schlossgasse, hist. Foto
Kirchgasse ab Kirchplatz nach Westen
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Gesamtanlage I Stadtkern mit Befestigung
Gesamtanlage

Gesamtanlage I

Stadtkern mit Befestigung

Am Wall 2-4, 12-16, 24-26

Am Schwanensee 9-11, 2-4

Braugasse 1, 9-25, 2-22

Charlottenburg 1-9, 2

Gießener Straße 1

Heinrich-Neeb-Straße 2-16

Hessenburg 1-11, 2-6

Hintergasse 5-35, 39-49, 55, 61-65, 4-10, 22-38

Hüttengasse 3-9, 4-12

Kirchgasse 1-17, 2-14

Kirchenplatz 1-17, 4-12

Kohlgasse 1, 2-12

Liebfrauenberg 1-5, 2

Löwengasse 1-9, 2-8

Ludwigsburg 1-3, 2-4

Mittelgasse 9-13, 2-16

Müllereck 3-9, 2-10

Oberstadt 1-25, 31-45, 2-48

Ohlengasse 1-7, 13-19, 2-8

Schäfergasse 1-33, 2-28

Schlossgasse 1-9, 2-16

Seelenhofgasse 1-5, 2-10

Unterstadt 1-29, 2-30

Die Gesamtanlage umfasst den gesamten historisch gewachsenen Stadtkern Lichs mit seiner geschichtlich und teils auch künstlerisch wertvollen, vorwiegend aus Fachwerkgebäuden bestehenden Bebauung.

Besonders schützenswert sind das durchgehend erhaltene, nur an wenigen Stellen leicht veränderte, unregelmäßige Gassensystem mit seinen Hauptachsen Unter- und Oberstadt, Braugasse, Kirchgasse und Schlossgasse sowie die Reste der Stadtbefestigung, die in Teilen die äußere Begrenzung der Gesamtanlage bilden.

Die Stadt, die bereits seit dem Ende des 13. Jahrhunderts befestigt war, hat eine nierenförmige Grundgestalt. Sie liegt mit der Südostseite in einem Bogen der Wetter und steigt, dem Gelände folgend, nach Norden an. Am tiefsten Punkt befindet sich an der Stelle der nach 1255 errichteten Wasserburg das Schloss, dessen Areal eine selbstständige Zone im Sinne einer Sachgesamtheit bildet, an der höchsten Stelle die ebenfalls anstelle eines Vorgängerbaus errichtete Marienstiftskirche, in deren Umfeld wohl die erste, noch dörfliche Siedlung im 8. Jahrhundert entstanden war.

Wie die beiden 1545 und 1546 datierten Stadtansichten von Döring, aber auch der etwa 100 Jahre später entstandene Stich Merians belegen, war die Stadt schon damals durch Wälle, Bastionen und Gräben gesichert, die den älteren, inneren Befestigungsring, der aus Mauern, Türmen und Toren bestand, ergänzten.

Von diesen äußeren Befestigungswerken, die mit größter Wahrscheinlichkeit noch während der Regierung des Grafen Philipp von seinem Sohn Reinhard angelegt wurden, sind nur wenige Spuren erhalten: So ein kurzes Stück des Walles mit den Resten einer Bastion im Nordosten (vgl. Oberstadt 52), die baumbestandenen Reste der Bastion am Rödertor (Am Wall 26), die Reste des Wassergrabens (Schlossteich) und der Südwestbastion im Schlossgarten gegenüber dem Eisturm und die Relikte eines Vorwerks östlich des Obertores, nahe der Obermühle.

Wesentlich deutlichere Spuren hat die innere Befestigung hinterlassen: Während die drei ehemaligen Stadttore, das Untertor im Süden, das Obertor im Nordosten und das Rödertor im Westen von 1836 bis 1839 vollständig abgetragen wurden, ist die Stadtmauer in einigen Abschnitten erhalten bzw. trotz Lücken durchgehend in ihrem Verlauf erkennbar.

Die gesamte historische Bebauung im Kernbereich der Stadt, das unveränderte Straßen- und Gassensystem und die überkommene Parzellierung ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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