Gesamtanlage II, Gießener Straße
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Gesamtanlage II Gießener Straße
Gesamtanlage

Die Gebäude Gießener Straße 4, 6, 8 und 14 bilden eine für die Gründerzeit typische Abfolge von freistehenden, individuell gestalteten Wohnhäusern und werden daher als stadtgeschichtlich bedeutende Gesamtanlage eingestuft.

Mit Ausnahme des zweigeschossigen Hauses Nr. 14, einem traufständigen, vierachsigen Bau mit konsolgestützten Krüppelwalmgiebeln, der durch die Einmündung der Amtsgerichtsstraße von den übrigen Gebäuden getrennt und seitlich mit einer zweigeschossigen, zum Garten orientierten Balkonanlage ausgestattet ist, haben alle Gebäude Vorgärten und differenziert gestaltete, von Mauern unterbrochene Gittereinfriedungen.

Das älteste, wohl bereits um 1870 errichtete Gebäude der Reihe ist Nr. 4. Es ist im Gegensatz zu den übrigen Gebäuden eingeschossig, hat flachbogig abschließende Fenster mit Klappläden, einen zweigeschossigen, risalitartig hervorgehobenen Mittelteil mit aufwändig gestalteten Holzbalkonen und weist auf der Nordseite einen sekundär angebauten giebelständigen Bauabschnitt auf. Die beiden folgenden, um 1890 erbauten Klinkergebäude, von denen Nr. 6 als ehemaliger Wohnsitz des Brauereigründers J. H. Ihring auch stadtgeschichtliche Bedeutung hat, zeigen charakteristische Merkmale der gründerzeitlichen Architektur vor 1900. Bemerkenswerte Details sind der Hängegiebel von Nr. 6 und das turmartige Eckmotiv von Nr. 8.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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