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Gesamtanlage III, Kolnhäuser Straße
Kolnhäuser Straße 26-30
Die Gesamtanlage umfasst die Gebäude Nr. 26, 28 und 30, die in ihrer gleichartigen, in den Details nuancierenden Bauweise ein anschauliches Beispiel für den Geschosswohnungsbau im beginnenden 20. Jahrhundert darstellen. Die drei in Ziegelbauweise errichteten Mehrfamilienhäuser sind zweigeschossig und mit ausgebauten Dachgeschossen versehen. Das Gebäude Nr. 26 zeigt eine zweiachsige Gliederung durch breite, segmentbogig abschließende Fenster, die mit hellen Ziegelsteinen eingefasst sind. Das traufseitig ausgerichtete Satteldach wird von einem Zwerchhaus durchbrochen. Das direkt benachbarte Gebäude Nr. 28 ist durch drei schmalere Fensterachsen gegliedert, die sich bis in das breite Zwerchhaus hinein fortsetzen. Die Gestaltung des Hauses Nr. 30 unterscheidet sich in seiner Gliederung durch das asymmetrische Hervortreten des linken Gebäudeteils. Das Mansarddach ist über dem linken Bauteil zu einem Giebeldreieck geöffnet. Die Gebäudes sind als Beispiel des bürgerlichen Wohnungsbaus aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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