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Südwestlich der Brauerei Ihring-Melchior liegt am Rande der Hardbergsgärten das unregelmäßige Areal des Judenfriedhofes. Es umfasst 637 qm und enthält vierzig bis fünfzig Gräber. Seine ältesten Grabsteine stammen vom Anfang des 19. Jahrhunderts. Als einer der letzten Hinweise auf die Jüdische Gemeinde in Lich, zu der 1873 auch die Juden von Kolnhausen, Hof Albach und Mühlsachsen zählten, ist der Friedhof aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |