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Die Stadt Lich war bereits im 16. Jahrhundert von einem inneren Befestigungsring mit Mauern und Toren umgeben, der durch Wälle und Bastionen nach außen hin gesichert wurde.
Während von den äußeren Befestigungsanlagen nur wenig erhalten blieb, beispielsweise die Bastion am Rödertor, dem heutigen Wall 26, die Reste eines Wassergrabens und der Südwestbastion im Schlosspark und Reste eines Vorwerks mit Mauerstück, halbem Rundturm und einem Bogen über die Wetter, ist der innere Mauerring im Stadtbild in wesentlichen Abschnitten noch deutlich abzulesen.
Besonders gut erhalten ist das in die Fruchtscheune des Fürstlichen Hofgutes integrierte Teilstück der Mauer im Südwesten mit dem vorgelagerten, kreisrunden Eisturm und der sich nach Norden, in Richtung Röderturm anschließenden Mauerzug.
Erwähnenswert ist außerdem der als Scheunenrückseite genutzte Mauerabschnitt im Norden, der hier einst durch einen doppelten Graben und einen Wall (daher: Am Wall) besonders stark geschützt war. In seinem Verlauf liegen ein kreisrunder, mittelalterlicher, später umgebauter Turm („die Uhl", am Wall 14) und ein rechteckiger, nach innen offener Turm im Nordosten (Eckbastion Am Wall), die beide in den 1980er Jahren erneuert wurden, und der markante, die Stadtsilhouette prägende Stadtturm.
Die drei ehemaligen Stadttore, das Untertor im Süden, das Obertor im Nordosten und das Rödertor im Westen wurden von 1836 bis 1839 vollständig abgetragen.
Nahe der Stiftskirche stehend, diente der im Kern spätgotische, heute von einem sekundären Tor flankierte Turm als Wehr- und Glockenturm sowie als Verließ. Der mächtige, quadratische, in fünf Geschosse unterteilte Turm war ursprünglich in den oberen Geschossen zur Stadt hin offen und hatte einen Wehrgang. Seine verschieferte Glockenstube, die ehemalige Turmwächterwohnung und der gedrungene dreigliedrige Haubenhelm mit wertvoller Wetterfahne entstanden erst im 17. Jahrhundert.
Weitere Teile der Stadtmauer sind auch im Süden erhalten geblieben.
Alle Teile der Stadtmauer, die ehemalige Bastion am Wall 26, der Rundturm Am Wall 14, die Eckbastion am Wall sowie der Wehrturm an der Stiftskirche sind Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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