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Der ursprünglich siebenachsige Bau, ein spätklassizistischer, zweigeschossiger Rechteckbau, wurde an der Westseite um zwei Achsen sekundär erweitert und mit einem Halbgeschoss versehen. Hauptgestaltungsmerkmale sind die vierfache Horizontalgliederung durch umlaufende Gesimse und die gleichmäßig gereihten Hochformatfenster, die im Untergeschoss gerahmt, im Obergeschoss zusätzlich von waagerechten Gesimsstücken überfangen sind. Bemerkenswert ist das in der Gebäudemitte angeordnete, pilastergerahmte Hauptportal mit originaler aufwändig gestalteter, zweiflügeliger Tür mit hohem Oberlicht und Freitreppe. Das außergewöhnliche Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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