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Fachwerkwohnhaus mit breiter Giebelfassade. Während das Fachwerk des Giebels, der östlichen Traufseite und des Untergeschosses im 19. Jahrhundert verändert wurde, wahrt das Obergeschoss zur Straße hin in Teilen noch das ursprüngliche Gefüge des späten 17. Jahrhunderts. Es besteht aus symmetrisch aufeinander bezugnehmenden gebogenen Streben, zwischen denen je ein barockes Feuerbockmotiv als Brüstungsfigur angebracht ist. Die offensichtlich sekundär veränderte Gebäudemitte wird dabei mittels eines dreiteiligen Fensterbandes betont. Wichtige Merkmale sind weiterhin das kleine Zwerchhaus zum Hof und der Ladeneinbau aus den 1920er Jahren. Das außergewöhnlich gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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