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Um 1840 von Prinz Ferdinand, dem Bruder des damaligen Fürsten Ludwig, als Stadtwohnsitz errichtet, zeigt der langgestreckte, zweigeschossige Rechteckbau spätklassizistische, italianisierende Formen. Bemerkenswert sind die streng gereihten, in sieben Achsen angeordneten, hochrechteckigen Fenster, die früher mit Klappläden ausgestattet waren, die links situierte, von einem Rundbogen abgeschlossene Einfahrt mit dreiteiligem Originaltor und filigran gestalteter Lünette sowie das darüber gelegene, ehemals dreiteilige Fenster mit bauzeitlicher Brüstung. Einschließlich des winklig angesetzten, 1854 fertiggestellten Anbaus der durch Zwillingsfenster mit überfangender Traufleiste gegliedert ist, in dem die Küche und eine Hauskapelle für katholische Gottesdienste untergebracht war, ist das mit einem relativ flachen, weit vorkragenden, gaubenbesetzten Walmdach ausgestattete Gebäude aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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