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Die heute „Dippemühl" genannte Mühle, zu der die gräfliche Regierung 1719 die Baugenehmigung erteilte, liegt am südlichen Rand des Schlossgartens an der Wetter bzw. am Mühlgraben. Sie besteht aus einer unregelmäßigen, abgeschlossenen Hofanlage mit mehreren Gebäuden. Das Hauptgebäude, das mit seiner Eingangsseite der Hofzufahrt zugewandt ist, hat eine symmetrisch gestaltete Fassade. Es ist mit einem massiven Sockelgeschoss ausgestattet. Bemerkenswert sind die in der Gebäudemitte angebrachte, flachbogig abschließende Eingangstür mit der bauzeitlichen, nach außen zu öffnenden, zweiflügeligen Füllungstür, die von quadratischen Fenstern flankiert wird, das regelmäßige, aus schlanken Hölzern gebildete Fachwerk des Obergeschosses mit geschosshohen Streben, der mit Andreaskreuzen geschmückte Drempel und das in der Achse über der Tür angebrachte, weit auskragende Zwerchhäuschen. Einschließlich des nördlich angefügten, dreigeschossigen Fachwerkanbaus ist die Mühlenanlage aus geschichtlichen und technischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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